Erschienen am 2024-12-02 von Darius
Die Deutsche Telekom hat den Auskunftsdienst für das In- und Ausland wie angekündigt eingestellt. Damit ist es nicht mehr möglich, diese Dienste über die bisherigen Kurzrufnummern 11833 bzw. 11834 zu erreichen. Rechtsgrundlage ist das neue Telekommunikationsgesetz vom Dezember 2021, welches die Telekom nicht mehr zum Betrieb dieser Dienste verpflichtet. Andere Auskunftsdienste, wie die 11880, bestehen weiter, denn der Rufnummernbereich 118xy wird von der Bundesnetzagentur nach wie vor für Auskunftsdienste vorgesehen.
Das Verhalten der Telekom ist unverantwortlich und nicht zumutbar, es ist aber keine Überraschung. R-Gespräche, Telefonkarten, öffentliche Telefone: Das sind alles Beispiele für Angebote, die von der Telekom ersatzlos abgeschafft wurden. Es scheint, als würde die Telekom sich alleine für das Internet und dessen (teils zweifelhafte, z.B. Bündelangebote mit dem Musikstreaming-Dienst Spotify) Vermarktung interessieren, und die zivilisatorische Bedeutung eines zuverlässigen Telefonnetzes erheblich missachten. Aber letztlich ist es auch die Folge des bereits auf gesellschaftlicher Ebene zerstörten Telefonnetzes: Rufnummernübermittlung wird von immer mehr Teilnehmern vorausgesetzt, die Zulassung von Pauschaltarifen begünstigt Werbeanrufe und legt - individuell verständlich - nahe, im Teilnehmerverzeichnis nicht eingetragen zu werden. Doch bis zum Schluss war die Auskunft immerhin nützlich, um geschäftliche Einträge zu finden. Wenn man schnell ein Taxi oder die Notdienstapotheke anrufen will, ist es keine angemessene Lösung, erst den Desktop-Computer mit OpenBSD und Festplattenverschlüsselung zu booten, und vier bis sechs Minuten später auf einer (ohne HTTP-Cookies und JavaScript kaum funktionalen) Website selbst nach dem Eintrag suchen zu müssen. Und das noch ungeachtet der Problematik, dass ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung hinreichende Kenntnisse über die Administration von Computern hat. Die als konventionell aufgefasste Lösung eines Android-Smartphones, dessen Nutzungsbedingungen man zustimmen muss, ist - verglichen mit dem einstigen Universaldienstanspruch - dermaßen unzumutbar, dass sie keiner ernsthaften Berücksichtigung bedürfen sollte.