Erschienen am 2024-12-16 von Darius
Die Sparpreistickets der Deutschen Bahn sind seit gestern wieder ohne Angabe von E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer erhältlich. In der Diskussion wurde vor allem das Argument des Datenschutzes und der mangelnden Verbreitung in gewissen Teilen der Bevölkerung angeführt, weniger die prinzipiellen Probleme in der Zuverlässigkeit und Sicherheit von E-Mail sowie den persönlichkeitsrechtlichen Risiken des Mobilfunks. Die Angabe des Namens ist weiter erforderlich. Ob ein Pseudonym rechtswidrig ist oder etwa bei fahrgastrechtlichen Ansprüchen zu Problemen führt, kann ich nicht beurteilen.