Personalausweis ohne Meldeadresse geplant

Erschienen am 2026-08-09 von Darius

Laut Berichten der "Rheinischen Post" hat Alexander Dobrindt (CSU) ein neues Format für den Personalausweis ins Gespräch gebracht. Dieser soll keine Anschrift mehr enthalten. Stattdessen würde man "unkomplizierte digitale Lösungen" vorsehen. Auch der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt derartige Überlegungen.

Meiner Meinung nach gibt es wenig Fälle, wo sich die Begriffe "unkompliziert" und "digital" miteinander vereinbaren lassen, vor allem, wenn der Begriff in seiner allgemeinsprachlichen und politischen Bedeutung (Apps, die "Cloud" usw. anstatt dem bloßen Einsatz jeglicher digitaler Mikroelektronik) gebraucht wird. Das Motiv für den Enfall der Anschriftangabe ist, dass, wenn man den Ausweis und den Wohnungsschlüssel verliert, sofort zugeordnet werden kann, für welche Wohnung der Schlüssel höchstwahrscheinlich passend ist. An sich ist diese Überlegung vernünftig. Ebenso vernünftig ist jedoch das Bedürfnis, jemandem seine Wohnanschrift nachweisen zu können, etwa, wenn man im Taxi auf Rechnung bezahlen möchte, und diese Rechnung ja zugestellt werden muss (und der Dienstleister auch wissen möchte, welche Anschrift des Beklagten er angeben müsste, falls es zu einem Verfahren kommt). Konkretisiert werden die "digitalen Lösungen" bisher offenbar nicht. Gehen wir mal vom Idealfall hinsichtlich des zu vermeidenden Digitalzwangs aus: Ein batteriebetriebenes Gerät, in das man den Ausweis steckt oder ihn drauflegen kann, und das anschließend die Anschrift anzeigt. Es wäre in Schreibwarengeschäften, vielleicht auch in Supermärkten und über den Versandhandel erhältlich. Wenn es keine Geheimzahl fordert, würde es das Problem nur minimal verschieben, denn der angenommene Täter des Hausfriedensbruch könnte nun ein solches Gerät ebenfalls einsetzen. Wenn es eine Geheimzahl fordert, wäre es eine grundsätzlich tragbare Lösung, sofern dann auch jeder seine Geheimzahl weiß und sich merken kann! Naturgemäß bleibt das Problem, dass ein solches Gerät kaum jemand immer mit sich führen wird, weil bei einem privaten Bedürfnis, die Anschrift nachzuweisen, vorher gar nicht der Bedarf vorhersehbar ist.

Aber was wäre eine echte Alternative, die weder ein solches Gerät noch den unzumutbaren Besitz eines Mobiltelefons fordert? Hier ein Vorschlag: Die Deutsche Post führt ein Leistungsmerkmal ein, das die Adressierung eines Briefes an eine Ausweisnummer ermöglicht. Briefe, die (gegen ein leicht höheres Porto) derart adressiert sind, haben die Auflage, dass der Absender angegeben sein muss (womöglich sogar, dass diese in der Filiale mit dem eigenen Ausweis nachgewiesen werden muss), und werden an ein (entweder von der Deutschen Post, besser aber ein von der Bundesdruckerei betriebenes) Versandzentrum weitergeleitet, wo über eine Datenbank die Ausweisnummer der Anschrift zugeordnet wird. Dann wird der Brief in einen weiteren Umschlag getan, zusammen mit einem Begleitschreiben, das dem Empfänger diese Versandart erläutert. Das würde natürlich nicht jeden einzelnen Fall von Missbrauch ausschließen (wenn etwa jemand zwecks Adressermittlung Funksender so versendet), aber ihn deutlich erschwerden. Aber der Vorschlag muss ja keineswegs perfekt sein. Er bekommt seine Legitimität schon dadurch, weniger schlecht als der sich abzeichnende Einsatz von Smartphones für einen solchen Zweck zu sein. Das zuvor beschriebene Kartenlesegerät müsste dann nur die Fälle abdecken, in denen der Adressnachweis taggleich bzw. sofort nötig ist, etwa bei einem Vertragsabschluss vor Ort, oder dort, wo nicht bloß die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sondern tatsächlich die Anschrift bekannt sein muss (etwa zur geografischen Zuordnung).

Der angeführte Vorteil, dass der Aufdruck einer neuen Anschrift bei Umzug entfallen könnte, bliebe indes in diesem Modell erhalten: Der Speicherchip mit der (kryptografisch signierten) Anschrift könnte von der Meldebehörde überschrieben, und der Ausweisnummer im Rechenzentrum schlicht eine neue Anschrift zugeordnet werden.